Home
Unternehmen
Tour
u-exis/info
Die passende Förderung
Der richtige Zeitplan
u-exis/school
Shopidee
Kontakt
AGB
Impressum
     
 


Ihr Berater bei der Bundesagentur  für Arbeit (lassen Sie mich volkstümlich "Arbeitsamt" sagen) freut sich wenn Sie sich selbständig machen. Er wird Sie ermutigen diesen Schritt kurzfristig zu machen. Vielleicht wartet ein Geschäftsauftrag auf Sie, den Sie nicht verlieren möchten oder ist es ein interessanter Mietvertrag für ein Ladenlokal welchen Sie unbedingt unterschreiben möchten? Sind Sie voller Tatendrang und ermutigt so schnell wie möglich zu beginnen? Lassen Sie sich nicht drängen. Wenn Sie zu früh Ihr Gewerbe anmelden werden Sie ein schlechter Unternehmer. Selbst wenn Sie im Lotto die 26 Mio Euro gewonnen hätten, würden Sie auf den Zinsertrag eines Monates verzichten. In der Ruhe der Vorbereitung liegt der Erfolg. In Deutschland läuft "Alles" sehr formell ab. Auch bei der besten Idee gilt bei öffentlichen Einrichtungen nicht: "Erst machen, dann fragen!", sondern "Pech gehabt!". Ich helfe Ihnen gerne die wichtigsten Fragen für Ihrem Zeitplan zu beantworten.

Ist eine Gewerbeanmeldung notwendig? Gewerblich ist zunächst, wenn das Ganze dem Lebensunterhalt dient und damit hauptsächlich gewinnorientiert oder regelmäßig stattfindet Wenn ja, ist die Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich. Birgt Ihre Tätigkeit den Verdacht der Scheinselbständigkeit, dann sind Sie in Abhängigkeit eines Dritten nicht selbständig tätig und Ihr Auftraggeber wird zur Abgabe der Sozialversicherung verpflichtet.

Testen Sie Ihre Selbständigkeit. Geben Sie Beschäftigungen unter 15 Stunden die Woche als Nebentätigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit an und weisen Sie Ihre Einkünfte in  Ihrer Steuererklärung aus. Achten Sie darauf, dass Sie durch die Nebentätigkeit nicht Ihren Arbeitslosengeldanspruch mindern. Wenn Sie Ihr Gewerbe anmelden und dies vor dem Zeitpunkt der Antragstellung (Abholen des Antrages), verlieren Sie formal alle Ansprüche. Ausnahmen können Sie mit Ihrem Berater besprechen und dies dokumentieren. Antragstellung ist dann, wenn Sie Ihre Absicht zur Selbständigkeit erklären und das Antragsformular erhalten. Hier sagt man Ihnen was weiter benötigt wird (Existenzgründungsseminar, Geschäftsplan, Lebenslauf, Beurteilung einer fachkundigen Stelle,...). Ab diesem Zeitpunkt geht in unserem Sinn der Antragstellung die Arbeit richtig los.


Ihre Idee auf Tragfähigkeit zu prüfen, Ihre Markt- und Geschäftsdaten heraus zu arbeiten, das dauert nicht unter vier Wochen. Mehrere Monate sind keine Seltenheit. Das Schreiben Ihres Geschäftsplanes benötigt Zeit. Die ersten Buchstaben hierfür sind meist die schwierigsten. Sie werden die Inhalte und deren Gestaltung aufgrund neuer Erkenntnisse immer wieder verwerfen. Planen sie Ihren Zeitbedarf realistisch ein.